Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Abzügen nach EGNATON – CERT
Gelbdruck
Mit Wirkung vom 1. August 2015 veröffentlicht EGNATON e.V. die Steckbriefe zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Abzügen. Einspruchsteller sind gebeten ihre Einsprüche bis zum 30. Oktober 2015 bei der Geschäftsstelle geltend zu machen. Die Einspruchsverhandlung findet am 2. Dezember 2015 10:00h bei der DECHEMA, Theodor-Heuss-Allee 25, Raum Carl Bellwinkel, 60864 Frankfurt statt. Es können nur Einsprüche berücksichtigt werden, wenn der Einspruchssteller persönlich in der Verhandlung erscheint und im Einspruch der Einspruchsteller (Firma, Institution, Person) genannt ist.
Folgende erklärende Bemerkungen sind zu beachten:
- Es werden vorläufig nur folgende Abzugstypen betrachtet:
Höhe x Breite x Tiefe
o 1,5 x 1,2 x 0,95 m (Tischaufsatz)
o 2,5 x 1,2 x 0,95 m
o 2,7 x 1,8 x 0,95 m
- Im Anschluss an die Einspruchssitzung ist eine Pilotphase vorgesehen, in der die Spreizung der Eigenschaften marktüblicher Abzüge ermittelt wird, um in diversen Steckbriefen Güteklassen festzulegen.
- Die Bewertung ist vorläufig und wird nach der Pilotphase endgültig festgelegt.
- Gewisse Grenzwerte sind ebenfalls noch nicht genau bestimmt und werden in der Pilotphase festgelegt, z.B. 1a, 2a oder 2c.
- Der Steckbrief 4b regelt die technische Performanz der Abzüge, die erreicht werden muss, um zur Zertifizierung zugelassen zu werden. Demgemäß muss sich der Antragsteller entscheiden, den Luftverbrauch des Abzugs auf ein Niveau einzuregeln, welches zur Erfüllung der Grenzwerte notwendig ist. Dieser Luftverbrauch ist dann relevant für den Energieverbrauch in Steckbrief 2a.
Einsprüche bitte schriftlich an:
EGNATON e.V.
European Association for Sustainable Laboratories
Mühltalstr. 61
64625 Bensheim
Fax: 06251-7047220
E-Mail: egbert.dittrich@egnaton.com